DATENSCHUTZ
Für die Einhaltung der Informationspflichten gem. EU-DSGVO gegenüber den Gästen der Veranstaltung ist das Brautpaar zuständig. Die Fotografin und der Videograf stellt dem Brautpaar die notwendigen Informationen im Anhang zum entsprechenden Vertrag zur Verfügung.
BILDRECHTE
Der Fotografin und dem Videografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrages gefertigten Fotografien und Videografien zu. Die Rechteeinräumung an das Brautpaar erfolgt unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt ist. Mit Eingang der Zahlung räumt die Fotografin und der Videograf dem Brautpaar folgende einfache Nutzungsrechte ein:
a) Vervielfältigung und Weitergabe zum privaten Gebrauch an Familie, Freunde und Hochzeitsgäste
b) Öffentliche Zugänglichmachung zu privaten Zwecken im Internet (z.B. Social Media Plattformen, eigene Internetseite)
RÜCKTRITT
a) Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag auch aus wichtigem Grund zu kündigen.
b) Im Falle der Kündigung durch das Brautpaar, wird der Honorarvorschuss (Ziff. 3 lit. b) einbehalten. Eine An- rechnung auf andere Leistungen der Fotografin ist nicht möglich.
c) Das Honorar wird im Falle einer Verhinderung des Fotografen und des Videografen am Hochzeitstag in voller Höhe zurückerstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit etc.) nicht durchge- führt werden, verzichtet der Fotograf und der Videograf auf das Einverlangen anfällig entstandener bzw. der vereinbarten Kosten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
a) Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen sowie die Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Ist es der Fotografin und dem Videografen aufgrund von besonderen Umständen, höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörun- gen etc.) oder persönlichen Gründen nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der ver- einbarten Zeit zu liefern, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Verluste übernommen werden. Das Brautpaar verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin und den Videografen. Wenn es vom Brautpaar gewünscht wird, bemüht sich die Fotografin und der Videograf jedoch in diesem Fall um einen Ersatzfotografen und Ersatzvideografen, der auf eigene Rechnung seine Dienstleistung erbringt.
b) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin und der Videograf für sich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden oder Ver- lust der Foto- und Videografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Für Schäden, Mängel, Verzug oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
BUCHUNG
Bei erfolgter Buchung werden 30% der oben stehenden Gesamtsumme als Terminreservierungsgebühr fällig. Nach Vertragsunterzeichnung muss diese auf das entsprechende Konto binnen 14 Tagen eingegangen sein.
AKZEPTIEREN DER AGB
Bei Buchung der oben aufgeführten Hochzeitsreportage stimmt das Brautpaar den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Natalie & Dennis – Fotografie | Film zu.